Änderung 1. BISchV

Seit dem 22.03.2010 ist die geänderte 1. Bundesimissionsschutzverordnung in Kraft geterten.

 

wesentliche Änderungen für Sie als Betreiber von Feuerstätten:

-erhöhte Mindestanforderungen an den Betrieb bei Feuerstätten für feste Brennstoffe

-zeitliche Erweiterung der Messintervalle nach Errichungsdatum der Feuerstätte

-Erweiterung/Änderung der unteren Nennheizleistung wiederkehrende Messpflicht

 

 

 

Beim Betreiben der Feuerstätten für feste Brennstoffe sind mehrere Dinge zu beachten:

 

nur geeignete, in der Anleitung des Feuerstättenherstellers angegebene Brennstoffe , verwenden;

 

Holzbrennstoffe nur trocken und richtig gelagert verbrennen;

 

auf die vom Hersteller vorgegebene Brennstoffmenge achten;

 

 

es dürfen zukünftig nur noch emissionsamre und effiziente Feuerstätten eingesetzt werden:

für Bestands- sowie Neuanlagen müssen die Anforderungen der BImSchV vom Betreiber nachgewiesen werden (Angaben des Feuerstättenherstellers / Messung des Schornsteinfegers)

 

 

Feuerstätten regelmäßig Warten und durch den Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau überwachen lassen;

 

die Feuerstätte nur nach Herstellervorgaben bedienen und nutzen;

 

 

Nutzen Sie bei handbeschickten Holzfeuerungen die Betreiberberatung zur Bedienung, Lagerung und sonstigen Besonderheiten im Umgang mit festen Brennstoffen durch den Schornsteinfeger.

 


 

Sie, als Betreiber von handbeschickten Holzfeuerungsanlagen, können zum Umweltschutz und zur Sicherheit wesentlich beitragen.


Richtiger Betrieb der Feuerstätten reduziert und minimiert evt. auftretende Belästigungen in der Nachbarschaft.


 

Eine Auswahl von Tipps von Ihrem Fachmann:

 

 

lagern und trocknen Sie das Brennholz bei ausreichender Luftdurchstömung,

 

Holzlager vor Niederschlag und Bodenfeuchte schützen,

 

nur lufttrockenes und naturbelassenes Holz in der Feuerstätte verbrennen,

 

keine Entsorgung von Abfällen jeglicher Art in der Feuerstätte,

 

Änderung und Neuerrichtung von Feuerstätten schon im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. Bevollmächtigten Schornsteinfeger abstimmen,

 

Anheizen, Verbrennungsluftregelung und Stückigkeit des Brennstoffs nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Feuerstättenherstellers beachten,

 

Bedienungsanleitung zum Nachlesen aufbewahren oder vom HERSTELLER nachfordern,

 

auf ausreichende Verbrennungsluftversorgung achten, evt. Lüftungsöffnungen oder -Schächte regelmäßig kontrollieren, - bei Nachrüstung von Lüftungsanlagen ( Küchendunstablufthauben, Abluftwäschetrockenern, Klimaanlagen und ähnlichen Lüftungseinrichtungen) für Druckausgleich bzw. Sicherheitseinrichtungen sorgen und  zuständigen Schornsteinfeger zur Kontrolle anfordern,

 

bei Neuanschaffung von Feuerstätten möglichst auf moderne automatische Feuerungsreglung achten, um Fehlbedienungen zu minimieren,

 

Verwendung von Schornsteinzugbegrenzern in Absprache mit dem Schornsteinfeger vor dem Einsatz von Drosselklappen,

 

bei der Nutzung von Wasserwärmetauschern ausreichende Pufferspeicher zur optimierung der Verbrennung verwenden,

 

bei älteren Feuerstätten kann durch Einrichtungen zur Staubminderung die Feuerstätte nachgerüstet werden,

 

achten Sie beim entsorgen Asche auf Glutreste,